Sie können sich in der Statusübersicht (3.6) die zuständigen Dienststellen und FK aller in die Fahndung aufgenommenen Sektoren anzeigen lassen. Dazu gehen Sie so vor:
Angezeigt werden die zuständigen Dienststellen der aufgenommenen Sektoren. Die zuständigen Dienststellen des Ereignisortes werden nicht bestimmt. Dies macht meistkeinen Unterschied, da die Fahndungssektoren den Ereignisort meist überdecken. Sollen trotzdem die Zuständigkeiten für den Ereignisort angegeben werden, wählen Sie bitte die entsprechende Funktion im Fenster 'Einsatzbearbeitung' (3.3.22) oder über im Fenster 'Statusübersicht' (3.6.10).